2 Rubrik Lfd. Nr. Kriterium Frage Antwort 1. Kontrolle 1 Wer führt die Klassifizierung durch? Auf Grund der Klassifizierungsrichtlinie, der Angaben des Betriebsinhabers und der Besichtigung stuft (bei 1-4* und 1- 4*Superior) die Landeskommission den Betrieb ein. Die Kommissionsmitglieder werden vom Fachgruppenausschuss bestellt. Der Vorsitzende wird von den Kommissionsmitglie-dern gewählt. Die Landeskommission beschließt mit Stim-menmehrheit. Im 5* und 5*Superior Segment ist auf Bundesebene für ganz Österreich die Fünfsternekommission beim Fachverband Hotellerie eingerichtet. Die Mitglieder werden vom Fach-verbandsausschuss bestellt. Der Vorsitzende wird von den Kommissionsmitgliedern gewählt. Die Kommissionsmitglie-der haben im eigenen Bundesland kein Stimmrecht. Die Fünfsternekommission ist ab mindestens drei stimmberech-tigten Mitgliedern beschlussfähig und beschließt mit Stim-menmehrheit. Sonderfall Wien: In Wien wird die Hotelklassifizierung vom Fachausschuss für die Klassifizierung der Wiener Beherbergungsbetriebe des Wiener Tourismusverbandes durchgeführt. Dieser setzt sich aus Vertretern der Hotellerie, der Reisebüros, ÖAMTC und ARBÖ, Arbeiterkammer und Gewerkschaft zusammen, mit beratender Stimme sind der Tourismusdirektor von Wien, ein Vertreter der Gewerbebehörde und der GF der FG Ho-tellerie Wien an den Beratungen und Betriebsbesuchen teilnahmeberechtigt. Die Funktionsperiode richtet sich nach den Wiener Landtags und Gemeinderatswahlen, der Vorsitzende wird durch die Wiener Tourismuskommission bestellt. 2 Basiert die Österreichische Hotelklassifizierung auf ei-ner Selbsteinschätzung der Hoteliers? Eine Selbstauskunft ist keine Selbsteinschätzung.
Hotelklassifizierung_Erläuterungen
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