3 Rubrik Lfd. Nr. Kriterium Frage Antwort 3 Können auch Hotels im Ausland nach der Österreichi-schen Hotelklassifizierung eingestuft werden? Nein. Die Österreichische Hotelklassifizierung kann aus-schließlich von Beherbergungsbetrieben in Österreich bean-tragt werden. 4 Wer überprüft die Angaben der Betriebe? Die Klassifizierungskommissionen vor Ort. 5 Wie setzt sich die Klassifizierungskommission zusam-men? Branchenexperten, Hoteliers, Vertreter von Tourismusver-bänden. (siehe auch Frage 1) 6 Wie wird sichergestellt, dass der Hotelier beim Ausfül-len des Erhebungsbogens nicht „geschummelt“ hat? Alle Betriebe werden zu 100% besucht und kontrolliert. 7 Was passiert, wenn der Hotelier mit seiner Einstufung nicht einverstanden ist? Der Betriebsinhaber kann gegen die Einstufung oder Nichteinstufung binnen vier Wochen ab Zustellung des Kommissionsbeschlusses schriftlich mittels eingeschriebe-nem Brief bei der jeweiligen Fachgruppe bzw. beim Fach-verband Hotellerie (5-Sterne-betriebe) Einspruch erheben. Bei Ein- bis Viersterne Betrieben überprüft eine Regional-kommission die Entscheidung der Landeskommission, bei Fünfsternebetrieben eine Überprüfungskommission die Ent-scheidung der Fünfsternekommission. Die Regional- bzw. Überprüfungskommission besichtigt den Betrieb und fertigt einen Bericht für die Klassifizierungsoberkommission an. Die Klassifizierungsoberkommission entscheidet binnen sie-ben Monaten. Die Klassifizierungsoberkommission führt Be-schlussprotokolle, aus denen die Entscheidungsgründe her-vorgehen. Die Entscheidung wird dem Einspruchswerber und der zuständigen Fachgruppe vom Fachverband Hotellerie schriftlich mitgeteilt. Die Kosten für die Regional- und Überprüfungskommission trägt der Betrieb. 8 Wo landet ein Streitfall, bei dem auch die Landeskam-mer nicht schlichten konnte? Die Oberkommission entscheidet in letzter Instanz. 9 Wie soll verfahren werden, wenn ein Beherbergungsbe-trieb die Erfüllung eines bisher nicht erfüllten Kriteri-ums verspricht? Sofern ein Beherbergungsbetrieb ein Kriterium nicht erfüllt, aber dessen Einhaltung zusichert, kann die Kommission eine Auflage (schriftlich) erteilen. Umsetzungszeitraum max. 1 Jahr.
Hotelklassifizierung_Erläuterungen
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